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Unsere Friedhöfe

Friedhof Hütten
Friedhof Hütten

Die Mitglieder des Friedhofsausschusses möchten Ihnen einige Informationen zum Friedhof geben. Die Kirchengemeinde bietet ihren Mitgliedern auch und gerade im Trauerfall seelsorgerliche Begleitung an. Diese - wie auch die kirchliche Trauerfeier - gehören zu den Aufgaben des Pastors / der Pastorin; sie sind selbstverständlich kostenfrei. Unabhängig von diesem Angebot erreichen uns immer wieder Rückfragen, die wir hier aufgreifen möchten. So wird häufig gefragt, warum für den Friedhof Gebühren anfallen, mitunter in Situationen, die menschlich gesehen schon schwer genug sein können.

Wer betreibt den Friedhof?
Der Friedhof ist zunächst keine speziell kirchliche Aufgabe, sondern eine Aufgabe der Allgemeinheit, also des Staates bzw. der Kommunen; sie haben für eine ordnungsgemäße Beisetzung der Verstorbenen zu sorgen. Die Gesetzgebung des Friedhofes ist daher staatlich geregelt. Nun können die Kommunen - wie es bei uns der Fall ist - die Trägerschaft eines Friedhofes auf die Kirchengemeinde übertragen, aber auch dann bleibt der Friedhof Aufgabe der Allgemeinheit. So wird sichergestellt, dass auch Verstorbene anderer Glaubensgemeinschaften und Nicht-Kirchenmitglieder beerdigt werden können. Dies hat wiederum zur Folge, dass aus Gründen der Gerechtigkeit kein Geld aus Kirchensteuermitteln in die Friedhofskasse fließen darf, weil ja sonst Kirchenmitglieder die Beisetzung Anderer mitfinanzieren würden.

Wie trägt sich der Friedhof finanziell?
Der Haushalt für den Friedhof muss am Jahresende grundsätzlich ausgeglichen sein, d.h. den Aufwendungen müssen entsprechende Einnahmen gegenüberstehen. Ausgaben sind erforderlich für Bestattungen, Unterhaltung der Friedhofsgebäude und -einrichtungen, Unterhaltung des Geländes und der Gerätschaften, aber auch Wasser-, Strom-, Fahrt- und Telefonkosten gehören dazu wie auch Verwaltungs- und Personalkosten. Diese Kosten sind nach dem Gesetz allein von den Friedhofsbenutzern aufzubringen. In einer Gebührenordnung werden die Gebühren festgelegt und die Rechnung der Friedhofsverwaltung soll die Kosten so angemessen wie möglich aufgliedern bis hin zur Gebühr für die Ausstellung der Graburkunde.

Leider müssen die Einnahmen mit den steigenden Kosten (z.B. Lohnsteigerungen, Teuerungsrate) Schritt halten. So schreibt uns das Gesetz vor, dass die Einnahmen zur Deckung der Kosten "spätestens alle drei Jahre" der allgemeinen Preisentwicklung angeglichen werden müssen. Es ist und bleibt unser Bemühen, die Belastungen für die Friedhofsnutzer so niedrig wie möglich zu halten.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Friedhofsausschuss zur Verfügung!

Faltblatt zu unseren Friedhöfen

Hier können Sie das Faltblatt "Unsere Friedhöfe" herunterladen, in dem die Beisetzungsmöglichkeiten in Hütten und Brekendorf dargestellt werden:
Unsere Friedhöfe [9.436 KB]

Satzungen unserer Friedhöfe

Die Ordnung, der Betrieb sowie die Kosten und Gebühren unserer beiden Friedhöfe in Hütten und Brekendorf werden durch die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Hütten geregelt.
Beide Satzungen finden Sie hier zum Download als PDF-Datei:

Friedhofssatzung [2.279 KB]
Friedhofsgebührensatzung [949 KB]

Einige Bilder

  • Baumbestattung
  • Friedhof in Hütten
  • Friedhof in Hütten
  • Bestattung im Gemeinschaftsgrab
  • Rasen-Wahlgrab / Sarg
  • Gemeinschaftsfeld "Schmetterlingsgarten"
  • Die Stele in Brekendorf
  • Wahlgrab / Sarg
  • Friedhof in Hütten